Rechtsprechung
   BPatG, 15.09.2003 - 32 W (pat) 239/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28788
BPatG, 15.09.2003 - 32 W (pat) 239/02 (https://dejure.org/2003,28788)
BPatG, Entscheidung vom 15.09.2003 - 32 W (pat) 239/02 (https://dejure.org/2003,28788)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2003 - 32 W (pat) 239/02 (https://dejure.org/2003,28788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    bb) Hinzu kommt, dass eine Schwächung, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, voraussetzt, dass die Benutzung der Drittkennzeichen liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder von der Inhaberin der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht ist (BGH GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet).
  • BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 24/18
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 594/20
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 24.03.2022 - 25 W (pat) 528/21
    Er unterliegt deshalb weniger Verwechslungen (vgl. BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rn. 40 - Bogner B/Barbie B; a. a. O., Rn. 32 - Stofffähnchen I; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 26.02.2018 - 26 W (pat) 75/13

    Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der eingetragenen Wortmarke und Bildmarke

    Ferner muss ihre Benutzung liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, und deshalb weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE; GRUR 2001, 1161, 1162 CompuNet/ComNet).
  • BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 10.08.2016 - 27 W (pat) 11/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "X Media Sports/Xmedias" - Dienstleistungsähnlichkeit

    Sind die Markenbestandteile demnach aber hinsichtlich ihrer Kennzeichnungskraft gleich zu beurteilen, so vermag keiner von diesen den Gesamteindruck der jüngeren Marke zu prägen (BPatG GRUR 2004, 433, 434 OMEGA/OMEGA LIFE).
  • BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 15/17
  • BPatG, 19.06.2023 - 29 W (pat) 524/21
  • BPatG, 31.07.2023 - 26 W (pat) 514/22
  • BPatG, 23.11.2020 - 28 W (pat) 520/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "leckerlogisch/LECKER/LECKER Bakery

  • BPatG, 06.02.2013 - 30 W (pat) 87/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA/OMEGA" - zur rechtserhaltenden Benutzung

  • BPatG, 08.04.2009 - 29 W (pat) 107/06
  • BPatG, 01.07.2020 - 28 W (pat) 18/19
  • BPatG, 27.09.2012 - 30 W (pat) 87/10

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr der Wortmarken

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht